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Der Energieausweis

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Auf was gilt es beim Energieausweis zu achten?

Allgemeine Informationen zum Energieausweis

Vom Prinzip kann man sich den Energieausweis wie den energetischen Steckbrief für das Haus oder die Wohnung vorstellen, der angibt, wie energieeffizient das Gebäude ist. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, muss er im Rahmen des Immobilienverkaufs bzw. der Vermietung dem potenziellen Käufer oder Mieter zur Verfügung gestellt werden.

Benötigt wird der Energieausweis, damit der zukünftige Eigentümer oder Mieter den Heiz- und Warmwasserverbrauch und die damit einhergehenden Kosten realistisch einschätzen kann.

Die Anforderungen an den Energieausweis steigen stetig an. Seit Mai 2021 ist es z.B. erforderlich, die Treibhausgas-Emissionen anzugeben, was dazu führt, dass die Ausstellung des Energieausweises aufwendiger wird. Grundsätzlich hat der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren und die neuen Anforderungen werden nur für Immobilienverkäufer oder Immobilienvermieter relevant, die entweder noch keinen Ausweis haben oder bei denen der Energieausweis der Immobilie älter als 10 Jahre ist.

Neben dem Energieausweis für Wohngebäude gibt es weiter den Ausweis für Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzte Gebäude, der zusätzlichen Anforderungen unterliegt.

Wer erstellt den Energieausweis beim Hausverkauf?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Personen mit besonderen Aus- bzw. Weiterbildungen wie z.B. Physiker, Architekten, Kaminkehrer, Ingenieure etc., die die entsprechenden Voraussetzungen (Eingangs- und Zusatzqualifikation, ggf. in Verbindung mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufspraxis)  den Energieausweis ausstellen.

Auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, nach einem Energieeffizienz-Experten in Ihrer Region zu suchen.

Alternativ gibt es diverse Onlineanbieter, die die Erstellung eines Energieausweises offerieren.

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis?

Es gibt grundsätzlich zwei Energieausweisarten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Verbrauch der (in der Regel) letzten drei Jahre der Bewohner der Immobilie an. Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen (berechneten) Energiebedarf abhängig von der Wärmedämmung, der baulichen Substanz und vielen weiteren gebäudespezifischen Faktoren an. Der Bedarfsausweis kommt vor allem bei Neubauten vor, bei denen  es noch keine Verbrauchsdaten der letzten Jahre gibt und er ist im Falle des Verkaufs verpflichtend bei Bestandswohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, soweit diese zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden.

Würde man für ein uns dasselbe Gebäude beide Ausweise erstellen lassen, kann es durchaus sein, dass sich unterschiedliche Kennwerte ergeben, da der tatsächliche Energieverbrauch nicht zwingend identisch mit einem theoretisch ermittelten Energiebedarf ist.

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Bei den Kosten für den Energieausweis sind die Kosten für Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zu unterscheiden. Der Preis ist abhängig von dem benötigten Aufwand für die Erstellung des Ausweises.

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis sind generell geringer und können bei Onlineanbietern bestellt werden. Übliche Preise für einen Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus liegen bei 30-100 €, während der Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser oft mit 200-300 € zu Buche schlägt.

Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich teurer als der Verbrauchsausweis. Durch den höheren Aufwand, der meist mit einem Vor-Ort-Termin eines Energieberaters einhergeht, liegen die Kosten abhängig von der Größe des Gebäudes und der aufzunehmenden Details der Immobilie bei 300-500 €.


Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach einem qualifizierten Energieberater, der für Ihre Immobilie einen Energieausweis erstellt oder haben allgemeine Fragen rund um das Thema Energieausweis?
Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen

Peter Hiersche Immobilien
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Peter Hiersche Immobilien, vertreten durch Peter Hiersche, Immobilienmakler in Neubiberg für Stadt und Landkreis München, leistet weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten sie von mir auf Wunsch die Kontaktdaten eines Notars, Anwalts oder Steuerberaters.

 

 

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