Der Weg zu Ihrer Immobilie

Tipps für den Immobilienkauf

Die 6 Schritte, wenn Sie eine Immobilie kaufen

Immobilienkäufer sind oft in der Klemme. Immer wieder finden Sie die Traumwohnung oder das Traumhaus, aber die Finanzierung platzt. Oder die Finanzierung steht bereits, aber Haussuchende sind unsicher, welche Kriterien ihre Traumimmobilie erfüllen soll und welche Kompromisse sie bereit sind, einzugehen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung beim Hauskauf bzw. Wohnungskauf bereits im Vorhinein notwendig.

1. Die Finanzierung sollte stehen

Je mehr Eigenkapital Sie haben und bereit sind, einzusetzen, desto geringer ist die finanzielle Belastung durch Zinsen und Tilgung. Kennen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten? D.h., wie hoch sind Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben? Welchen Betrag können Sie monatlich tilgen? Prüfen Sie sorgfältig Ihre Möglichkeiten und vergessen Sie dabei nicht, dass auch mal die ein oder andere unerwartete Ausgabe daherkommen kann. Eine Faustregel sagt, dass nicht mehr als 30-35% des monatlichen Nettoeinkommens zur Finanzierung eingesetzt werden sollte. Das erhält Ihnen den notwendigen Freiraum für persönliche Anschaffungen, den erholsamen Urlaub, das Auto und andere Dinge, die das Leben lebenswert machen. Wenn Sie diesen Plan für sich selbst erstellt haben, lassen Sie sich im nächsten Schritt von einem Finanzierer bzgl. möglicher Konditionen beraten und Finanzierungsoptionen aufzeigen. Auch wenn für einen Finanzierungsantrag ein konkretes Kaufobjekt benötigt wird, können Sie so schon im Vorfeld ausloten, bis zu welchem Kaufpreis eine Immobilie für Sie finanzierbar ist. Sehr hilfreich ist, wenn Ihnen Ihr Finanzierer eine schriftliche, wenn auch vorbehaltliche Finanzierungsbestätigung gibt. Diese können Sie dann bei Bedarf und ohne Verzögerung dem Makler übermitteln, wenn Sie ein Ihren Vorstellungen entsprechendes Objekt angeboten bekommen.

2. Suche nach potenziell interessanten Immobilien

Was haben Sie für einen zukünftigen Plan in Ihrem Leben und auch bezüglich Ihrer Immobilie? Erwarten Sie Zuwachs in der Familie? Soll das neue Objekt nur eine „Übergangslösung“ für vielleicht fünf bis zehn Jahre sein? Welche Besonderheiten sollte Ihr neues Traumhaus oder Ihre neue Traumwohnung aufweisen? Sollen es ein, zwei oder drei Stöcke und ein Balkon mit Blickrichtung Süden sein? Soll es ein Haus mit Weitblick sein oder eine Eigentumswohnung mitten in der Stadt? Lassen Sie sich von einem professionellen Immobilienmakler vor Ort bei Ihrer Immobiliensuche unterstützen.

3. Besichtigung der Immobilie

Ratsam ist es, sich vor der Besichtigung über alle Dokumente, die Ihnen vom Immobilienmakler bzw. Verkäufer 
übermittelt wurden, einen Überblick zu verschaffen. Fragen und Anmerkungen zu bestimmten Punkten sollten Sie sich schriftlich notieren und vor Ort bei der Besichtigung persönlich besprechen. Achten Sie besonders auf wichtige Dokumente, wie Energieausweis und Baupläne und vor Ort auf die Aufteilung des Objektes, sowie noch nicht festgehaltene Mängel.
Fragen Sie sich, ob der Zustand und die Ausstattung, mit der im Exposé beschriebenen Immobilie übereinstimmt. Sinnvoll ist es, zwei Besichtigungen an unterschiedlichen Tageszeiten durchzuführen, um den Umgebungslärm realistisch abschätzen zu können.

4. Erstellung Kaufvertrag

Nach Einigung zwischen Verkäufer und Käufer muss nun der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Der Kaufvertrag wird vom Notar erstellt. Individuelle Anliegen, die Käufer und Verkäufer vereinbart haben, werden ebenfalls darin festgehalten.

5. Notartermin

Nachdem Sie und der Verkäufer den Vertrag geprüft haben, wird der Notartermin vereinbart. Der Notar liest den Kaufvertrag vor. Sie und der Verkäufer haben nun die letzte Möglichkeit, Änderungen im Vertrag anzubringen.
Diese werden vom Notar hinzugefügt und noch einmal verlesen. Am Ende wird der Vertrag von Käufer und Verkäufer unterschrieben.

6. Immobilienübergabe

Bei der Übergabe der Immobilie werden die Schlüssel und alle Dokumente übergeben. Wichtig ist, dass sich die Immobilie im vereinbarten Zustand befindet. Bei unvermieteten Objekten bedeutet das in der Regel u.a., dass die Immobilie leergeräumt ist. Ab Kaufpreiszahlung obliegen Ihnen Nutzen und Lasten, d.h. Sie sind u.a. für die Begleichung der Betriebskosten verantwortlich.

Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie?
Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Beratung. Ich bin persönlich für Sie da!

Peter Hiersche Immobilien
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Hinweis:
Peter Hiersche Immobilien, vertreten durch Peter Hiersche, Immobilienmakler in Neubiberg für Stadt und Landkreis München, leistet weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten sie von mir auf Wunsch die Kontaktdaten eines Notars, Anwalts oder Steuerberaters.

 

 

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