Sie sind hier:
  • Immo-Tipps
  • Worauf man als Immobilieneigentümer achten sollte, wenn man sich scheiden lässt?

Immobilien im Fall einer Scheidung oder Trennung

Immobilientipps bei Scheidung oder Trennung

Was passiert mit Ihrer Immobilie im Scheidungs- oder Trennungsfall?

Paare, die sich scheiden lassen, besitzen meist gemeinsames Eigentum, wozu auch eine Immobilie gehören kann. Möchte vielleicht einer der Partner in der Immobilie wohnen bleiben? Soll das Haus oder die Wohnung verkauft werden, damit jeder für sich die Möglichkeit hat, sich ein neues Eigenheim anzuschaffen? Möchte man die Immobilie weiter behalten und nach dem Auszug gemeinsam vermieten? Steht die Trennung an, bevor die Immobilie komplett abbezahlt ist, gibt es weitere wichtige Fragen zu klären, wie es mit der Immobilie und der eng damit verknüpften Finanzierung weiter gehen soll.

Wem gehört eigentlich das Haus oder die Wohnung?

Prinzipiell gehört das Haus der Person/den Personen, die im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist bzw. sind. Wenn also beide Partner im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen sind, bilden sie eine Eigentümergemeinschaft. D.h. die Immobilie gehört dem Scheidungspaar gemeinsam entsprechend der im Grundbuch eingetragenen Anteile. Ist nur einer eingetragen, besitzt diese Person das Alleineigentum.

Wer muss im Scheidungsfall weiter den Kredit zurückzahlen?

Für die Bank bzw. den Darlehensgeber ist derjenige für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich, der ihn aufgenommen hat. Sprich, wenn beide noch-Partner den Vertrag unterschrieben haben, stehen auch beide in der Pflicht. Für den Kreditgeber spielt es dabei keine Rolle, ob beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind oder nur eine Person.

Die Option der Schuldhaftentlassung

Möchte ein Partner die Immobilie und die damit verbundene Finanzierung alleine übernehmen, kann der andere bei dem kreditgebenden Institut eine Schuldhaftentlassung erbitten. Die Bank entscheidet, ob der verbleibende Darlehensnehmer allein in der Lage ist, den Kreditbetrag zurückzuzahlen. Falls nicht, bleiben beide Partner weiterhin für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich.

Welche Möglichkeiten hat man mit der gemeinsamen Immobilie?

Scheidung oder Trennung sind sehr oft emotional geprägt. Das Auseinanderdividieren von werthaltigen Dingen wie einer Immobilie sollte daher besonnen angegangen werden.

Überlegen Sie in Ruhe, welche Optionen für Sie in Frage kommen:

  • Übernahme durch einen der Partner, möglicherweise damit verbunden, dass dieser dem anderen ein gewisse Entschädigung zahlt und die Rückzahlung des Darlehens allein übernimmt
  • Verkauf der Immobilie und Ablösung des offenen Darlehensbetrags, möglicherweise verbunden mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Darlehensgeber
  • gemeinsame Vermietung der Immobilie, verbunden mit der Teilung von Nutzen und Lasten

und wägen Sie die sich daraus ergebenden Konsequenzen ab.

Sie benötigen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, eine Beurteilung des aktuellen Immobilienmarkts, eine Werteinschätzung Ihrer Immobilie, um besser beurteilen zu können, welcher Weg für Sie am meisten Sinn macht, einen Mediator, der die Sachlage in Anbetracht der Gegebenheit neutral beurteilt?

Kontaktieren Sie mich gerne und ich unterstütze Sie, selbstverständlich unter Wahrung höchster Diskretion:

Peter Hiersche Immobilien
Nibelungenstr. 20, 85579 Neubiberg
Telefon: 089 2 284 284 5
Mobil: 0162 25 88 477
E-Mail: info@hiersche-immobilien.de


Hinweis:
Peter Hiersche Immobilien, vertreten durch Peter Hiersche, Immobilienmakler in Neubiberg für Stadt und Landkreis München, leistet weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten sie von mir auf Wunsch die Kontaktdaten eines Notars, Anwalts oder Steuerberaters.

 

Bildquellenangabe: Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com
Link zur Bildquelle